Zur Honorierung treu geleisteter Dienste erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen. Richterinnen und Richter, die ihr 25-, 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum begehen, ab dem 1. Januar 2016 die Aushändigung einer Dankurkunde und die Zahlung einer. Union oder im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.. Danach erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben. Die Beträge der Zuwendung sehen wie folgt aus: 50 Jahre Dienstzeit: 500,- €. Ihr Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung.

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Jubiläumszuwendung. Nach einer Beschäftigungszeit (Tarifkräfte) bzw. Dienstzeit (Beamtinnen und Beamte) von 25, 40 und 50 Jahren wird im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes eine Jubiläumszuwendung gezahlt. Sie ist nach der Beschäftigungsdauer gestaffelt und beträgt bei einer Dienstzeit von: - 25 Jahre: 307 Euro, - 40 Jahre: 410.. Die Dienstjubiläumsverordnung (DJubVO) vom 23.04.1996 (Nds. GVBl. S. 214) regelt die Ehrung von Beamtinnen und Beamten anlässlich der Vollendung einer 25-jährigen, 40-jährigen und 50-jährigen Jubiläumsdienstzeit. Die Berechnung der Jubiläumsdienstzeit ist in der Verordnung geregelt. Die Ehrung erfolgt durch die Überreichung einer Dank.